Wahlarztinfo

Was ist ein Wahlarzt?
Der Begriff Wahlarzt leitet sich vom Recht des Versicherten (des Patienten) ab, sich seinen behandelnden Arzt frei zu wählen. Der Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der kein Vertragsverhältnis mit der Krankenkasse des jeweiligen Patienten hat.

 

Wie hoch sind die Kosten?
Laut österreichischem Recht steht dem Patienten eine Kostenrückerstattung zu.
Die Höhe orientiert sich am Honorar, das die betreffende Krankenkasse dem Vertragsarzt bezahlt, abzüglich eines Selbstbehaltes.
Aber: Nicht alle Leistungen können vom Wahlarzt zu Kassentarifen angeboten werden.
Scheuen Sie sich daher nicht, Ihren Wahlarzt vor Beginn der Behandlung bezüglich eines Kostenvoranschlages zu befragen.

Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten sind (z.B. Tauglichkeitsuntersuchungen oder Leistungsdiagnostik bei gesunden Personen) erfolgt von den Kassen keine Kostenrückerstattung.

Ein Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif wird eventuell von einer Privatversicherung übernommen (je nach Vertrag).

 

Wie wird verrechnet?
Nach Abschluss der Behandlung erstellt der Wahlarzt eine detaillierte Honorarnote, die alle Leistungen aufweist. Gemeinsam mit dem Einzahlungsbeleg der Bank wird die Honorarnote bei der entsprechenden Krankenkasse zur Rückerstattung eingereicht.

 

Sie haben noch Fragen?
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an uns.
praxis@caramalle.at
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